1 PROJEKT-ENTWICKLUNG
Varianten- und Machbarkeitsuntersuchung, UVP-Feststellungsverfahren usw.
5 BERATENDE DIENSTLEISTUNGEN
Projektmanagement, Koordination, Qualitätssicherung, Öffentlichkeitsarbeit etc.
4 BETRIEBSPHASE
Behördliche Abnahme, Kollaudierung, Nachkontrolle, Bescheidkonformität etc.
3 BAUPHASE
Alles aus einer Hand: Auflagenmanagement, Ausschreibungen und Vergaben, Bauaufsicht und -Kontrolle, Beweissicherungen, Bescheidmanagement etc.
2 GENEHMIGUNGSPHASE
Unterstützung des Auftraggebers von der Verfahrens-Vorbereitung bis zum Erhalt des rechtskräftigen Bescheids.

BEI GROSSBAUVORHABEN

360° KOMPETENZ

Erleben Sie Exzellenz in Großbauprojekten, wie man durch umfangreiches Know How aus einer Hand Schnittstellen reduziert und Effizienz neu definiert.

Varianten- und Machbarkeitsuntersuchung

Mögliche Projektstandorte und -trassen sowie technische Varianten sind hinsichtlich ihrer Umweltverträglichkeit, Genehmigungsfähigkeit und Akzeptanz zu überprüfen. Diese Untersuchungen können unterschiedliche und im Einzelfall festzulegende Detaillierungs­grade aufweisen. Die Leistungen von TIBS beinhalten in der Regel folgende, im Vorfeld der Erbringung abzustimmende, Tätigkeiten:

  • Festlegung des Untersuchungsrahmens (räumlich und sachlich) und der Mindest- bzw. KO-Kriterien mit dem Auftraggeber
  • Koordinierung der Erhebung von Grundlagendaten für den Untersuchungsraum
  • Identifizierung und Bewertung absehbarer Nutzungskonflikte
  • Erforderlichenfalls Zuziehung von Fachexperten für spezielle Fragestellungen
  • Aufzeigen von Projektrisiken und -erschwernissen
  • Entwicklung projektspezifischer Bewertungskriterien

Wichtig für eine effektive Leistungserbringung ist eine enge Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und dessen technischer Planung, um insbesondere (technische) Vorgaben und Restriktionen bestmöglich berücksichtigen zu können.


UVP-Feststellungsverfahren

Gemäß §3 UVP-G 2000 hat die Behörde auf Antrag festzustellen, ob für ein Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist. TIBS unterstützt Projektantragsteller bei der Erstellung von Unterlagen für die Einleitung eines UVP-Feststellungsverfahrens. Folgende Leistungen werden dabei erbracht:

  • Screening der möglicherweise relevanten Auswirkungen und daraus Ableitung der erforderlichen Untersuchungen und Gutachten
  • Vorschlag für die Einbeziehung von Gutachtern für Schlüsselthemen und Festlegung des Untersuchungsrahmens
  • Unterstützung bei der Angebotseinholung und Vergabe von Leistungen
  • Koordination der inhaltlichen und zeitlichen Abarbeitung der erforderlichen Untersuchungen inkl. der Detailabstimmung zu den Methoden
  • Schnittstelle zwischen Gutachterteam und technischer Planung
  • Teilnahme an relevanten Besprechungen im Projektteam sowie erforderlichenfalls mit Vertretern von Behörden
  • Qualitätssicherung von Einzelgutachten und Quervergleich bei fachlichen Überschneidungen
  • Koordination erforderlicher Nachbesserungen und der Beantwortung von Stellungnahmen
  • Vorbereitung von Verfahrensschritten und Teilnahme an Verhandlung

Die Leistungen von TIBS beziehen sich auf die Unterstützung des Auftraggebers bei der Vorbereitung und Durchführung des UVP-Genehmigungsverfahrens (insb. der umweltbezogenen Aspekte) bis zum Erhalt des rechtskräftigen Bescheids.

UVE-Koordination

Die Teilleistungen zur UVE-Koordination sind in der Folge einzeln beschrieben.

Beurteilung der Umweltauswirkungen

Die Beurteilung der Umweltauswirkungen erfolgt im Rahmen der Erstellung der UVE-Fachbeiträge. Folgende Leistungen werden dabei erbracht:

  • Erarbeitung von Aufbau und Struktur der Einreichunterlagen sowie der Umweltverträglichkeitserklärung
  • Definition und Abgrenzung der Leistungsumfänge für die Bearbeitung der einzelnen Fachbereiche, ev. auf Wunsch auch Unterstützung bei der Ausschreibung und den Vergabegesprächen
  • Festlegung des Untersuchungsrahmens (Screening) in Zusammenarbeit mit den UVE-Fachgutachtern der unterschiedlichen Disziplinen (no impact statements)
  • Abstimmung des Untersuchungsrahmens sowie ggfs. der gewählten Methodiken mit der UVP-Behörde (Scoping) bzw. den bestellten UVP-Gutachtern der Behörde
  • Koordination der erforderlichen Untersuchungen, IST-Zustandserhebungen, Befundungen und Schlussfolgerungen der UVE-Fachbeitragsersteller
  • Prüfung der Wirkungen und Empfehlungen zur Festlegung der UVE-Maßnahmen
  • Koordinierung des Informationsflusses und Klärung der Schnittstellen zwischen den Projektbeteiligten (Projektwerber / Planung / Gutachter / Behörde / Recht)
  • Terminverfolgung und Qualitätssicherung auf Vollständigkeit und Konsistenz

Allgemein verständliche Zusammenfassung

Als Teil der Beurteilung der Umweltverträglichkeitserklärung ist eine allgemein verständliche Zusammenfassung der Aussagen und Ergebnisse der einzelnen UVE-Fachbeiträge zu erstellen. Diese muss folgenden Anforderungen entsprechen:

  • Klare Struktur und Gliederung sowie inhaltliche Übersichtlichkeit
  • Allgemeine Verständlichkeit durch einfache Formulierungen und Vermeidung von Fachbegriffen und Abkürzungen
  • Eigenständigkeit (keine Querverweise)

Vorhabensbeschreibung

Als Teil der Einreichung zur UVP-Genehmigung ist eine allgemein verständliche Vorhabensbeschreibung zu erstellen. Diese muss folgenden Anforderungen entsprechen:

  • Klare Struktur und Gliederung sowie inhaltliche Übersichtlichkeit
  • Allgemeine Verständlichkeit durch einfache Formulierungen und Vermeidung von Fachbegriffen und Abkürzungen
  • Eigenständigkeit (keine Querverweise)

UVP-Gutachten der Behörde

Ansprechpartner für UVP-Koordinator

Als Pendant zum UVP-Koordinator der Behörde ist seitens des Projektwerbers ein Ansprechpartner für das Genehmigungsverfahren zu benennen. Insbesondere der Abgleich des Wissensstands zu den Projektunterlagen und der aktuellen Beurteilungsgrundlagen sowie die Anfragen von Prüfgutachtern müssen koordiniert werden (dynamischer Prozess).

Koordination im Genehmigungsverfahren

Das konzentrierte und komplexe UVP-Genehmigungsverfahren erfordert auch eine begleitende projektwerberseitige Betreuung. Nachfolgend sind die wesentlichen Leistungen von TIBS zwischen dem Genehmigungsantrag und dem rechtskräftigen Bescheid aufgelistet:

  • Koordination behördlich veranlasster Nachbesserungen
  • Prüfung eingehender Stellungnahmen und Koordinierung sowie Unterstützung bei der Beantwortung durch den Projektwerber
  • Vorbereitung des UVE-Teams auf die Verfahrensschritte
  • Prüfung behördlicher UVP-Gutachten und Mitteilungen der Behörde auf Schlüssigkeit und mögliche Widersprüche
  • Sensibilitäts- und Aufwandsbeurteilung von Auflagenforderungen
  • Unterstützung bei der Einbringung von Gegenstellungnahmen, ev. auch Ergreifung von Rechtsmitteln durch die Rechtsvertretung des AG
  • Projektwerberseitige Vor- und Nachbearbeitung vom mündlichen UVP-Verhandlungstermin und behördlichen Besprechungen
  • Überprüfung der Erfüllbarkeit von Auflagen, wie Methoden der Nachweisführung
  • Ausarbeitung von Vorgaben und Beantwortung von Anfragen für die Ausschreibungsphase
  • Zusammenstellung allenfalls erforderlicher vorgezogener Maßnahmen und Vorgaben für die Bauvorbereitung

Auflagenmanagement

Alle für die Errichtung relevanten Bescheidauflagen und umweltrelevante Projektbestandteile werden erfasst und deren inhaltliche und zeitliche Erfüllung dokumentiert.

Im Rahmen des Monitorings werden folgende Leistungen erbracht:

  • Führung und Bearbeitung der Übersichtstabelle zu Bescheidauflagen
  • Dokumentation der Einhaltung aller Bescheidauflagen über den gesamten Errichtungszeitraum
  • Beachtung sämtlicher Vorgaben des Genehmigungsbescheides und Aktualisierung im Änderungswesen
  • Erstellung eines Arbeitsprogramms (Pflichtenheftes) in Bezug auf Aufsichtsorgane (Organisation, Koordination, Kommunikation, Berichterstattung, Aufgaben, Methodik, Weisungsbefugnisse)
  • Fachliche Begleitung bei der Erstellung von Mess- und Monitoring-Programmen
  • Unterstützung des technischen Projektteams im Auflagenmanagement
  • Laufende Dokumentation der Erfüllung einzelner Auflagen mittels Berichte und Fotodokumentationen
  • Stichprobenartige Überprüfung der umgesetzten Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit vor Ort
  • Plausibilitätskontrolle

Ausschreibung und Vergabe

TIBS unterstützt den Bauherrn im Rahmen der Ausschreibung und Vergabe von baubegleitenden Errichtungsleistungen. Dazu zählen:

  • Berücksichtigung der sich aus dem Genehmigungsbescheid bzw. der Einreichung ergebenden umweltrelevanten Auflagen und Maßnahmen in den Ausschreibungsunterlagen
  • Unterstützung bei der Ausschreibung von Beweissicherungsmaßnahmen, Bauaufsichten und Umweltbaubegleitungen
  • Unterstützung hinsichtlich der o.a. Themen im Rahmen der Angebotsprüfung, bei Bietergesprächen und von Vergabeverhandlungen
  • Abschätzung materienrechtlicher Erfordernisse zur Auflagenerfüllung
  • Konkretisierungen zur nachweislichen Erfolgskontrolle

Bauaufsichten und Baukontrollen

Umwelttechnische Bauaufsicht

Im Rahmen der Umsetzung von Großprojekten ist in der Regel eine Vielzahl an umwelt-relevanten Vorgaben (Auflagen aus Genehmigungsbescheiden, Maßnahmen aus dem Projekt, Vorschreibungen behördlicher Aufsichtsorgane) zu beachten und einzuhalten. Die umwelttechnische Bauaufsicht unterstützt den Bauherrn bei der Kontrolle und Dokumentation der Erfüllung dieser Vorgaben.

Die Leistungen von TIBS als umwelttechnische Bauaufsicht umfassen:

  • Vorbereitung, Teilnahme und Nachbearbeitung von umweltrelevanten Projekt- und Baubesprechungen
  • Unterstützung des Bauherrn bei der Besetzung von speziellen umweltrelevanten Baubegleitungen (Wasserbau, Hydrogeologie, Siedlungswasserbau, Ökologie, Limnologie, Forst, Bodenkunde, Abfallwirtschaft, Archäologie, etc.)
  • Koordination der Umweltbauaufsichten (Information und Unterweisung, Schnittstellenfunktion Bauherr – Bauaufsicht – Behörde, Koordination und Unterstützung vor Ort, Qualitätssicherung der Tätigkeiten)
  • Schnittstellenmanagement (Bauherr, Rechtsberatung des Bauherrn, Gutachter, Bauaufsichten, Behörde)
  • Koordination und Begleitung von allenfalls erforderlichen Messungen und Untersuchungen
  • Zusammenführung erforderlicher Berichte und Koordination des Berichtswesens
  • Laufende Dokumentation der Erfüllung einzelner Auflagen mittels Berichte und Fotodokumentation
  • Überprüfung, ob die Ausführung und Dokumentation aller Auflagen den rechtlichen und behördlichen Anforderungen entsprechen
  • Koordination und umwelttechnische Beurteilung von geringfügigen Projektabweichungen
  • Zusammenfassende Beurteilung von Umweltauswirkungen bei größeren Projektmodifikationen zur Abwägung der Behörde bzgl. §18b UVP-G-Verfahren
  • Überprüfung zivilrechtlicher Voraussetzungen (Beiziehung berechtigter Dritter) und Aufzeigen des Erfordernisses von Zustimmungserklärungen
  • Fachliche Betreuung des Beschwerdemanagements

Wasserbautechnische Baubegleitung

Die wasserbautechnische Baubegleitung hat für die Einhaltung der Maßnahmen, Kontrollen und Beweissicherungen im Fachgebiet Wasserwirtschaft, Wasserbau und Hochwasserschutz zu sorgen und ist direkter Ansprechpartner für die behördliche Bauaufsicht für Wasserbau.

Nachstehende Tätigkeiten sind von TIBS als wasserbauliche Bauaufsicht zu erfüllen:

  • Begleitung, Unterstützung und Beratung des Projektwerbers bei der Umsetzung des Vorhabens in Bezug auf wasserbautechnische Aspekte
  • Kontrolle / Überwachung der bescheid- und projektgemäßen Umsetzung des Vorhabens im Hinblick auf wasserbautechnische Aspekte
  • Dokumentation, Berichtslegung über die Tätigkeiten bzw. deren Ergebnisse in Form von Fotos und schriftlichen Aufzeichnungen. In den Berichten werden die getroffenen Maßnahmen plausibel und nachvollziehbar beschrieben und bewertet.

Koordination der Beweissicherungen

Das Zusammenwirken zwischen behördlichen Aufsichten und Baubegleitungen sowie Beweissicherungen im Zuge der Bauausführung, die Abgrenzung der jeweiligen Aufgaben und die zugehörigen Ablaufprozesse sind in einem Arbeitsprogramm festzulegen.

Darin wird für alle Beteiligten eine klare Vorstellung der geplanten Kontrollen, Messungen und Berichtslegung in der Bauphase gemeinsam erarbeitet. Es definiert den zeitlichen Rahmen, innerhalb dessen Daten und Informationen von und zu unterschiedlichen Projektbeteiligten zu übermitteln sind. Grundlage bilden dabei die vorliegenden bzw. zu erstellenden Monitoring-Programme der einzelnen Fachbereiche.

Die Beweissicherung umfasst vorrangig die Durchführung von Messungen, die Erstellung von Befunden sowie gegebenenfalls kontrollierende Tätigkeiten zu den Fachbereichen Lärm und Erschütterungen, Emissionen, Luft und Wasser.

Monitoring von CEF-Maßnahmen

Im Rahmen des CEF-Flächen-Monitorings werden von TIBS nachstehende Leistungen erbracht:

  • Koordination der forstfachlichen Begleitung
  • Koordination der wildökologischen Begleitung
  • Abstimmung mit österreichischen Bundesforsten gemeinsam mit dem AG
  • Koordination der Monitoringberichte
  • Unterstützung der Projektleitung und technischen Planung
  • Teilnahme an Besprechungen und Abstimmung mit Behörden

Bescheidmanagement in der Bauphase

Der Bescheidmanager ist als Stabstelle direkt dem Projektleiter zugeordnet. Er erfüllt insbesondere übergeordnete Koordinations- und Qualitätssicherungsaufgaben bei der Bescheiderfüllung und übernimmt Koordinationstätigkeit bei baustellenbezogenen Themen in enger Abstimmung mit dem Ausführungsmanagement (technische Projektleitung).

Sämtliche Sachverhalte, die eine genehmigungskonforme Umsetzung des Vorhabens oder auch nur einzelner Genehmigungsbestimmungen gefährden können (z.B. problematische Nachweisführung bei Auflagen, unvorhergesehene Abweichungen, Änderungen) erfordern die Einbindung des Bescheidmanagers.

Die wesentlichen Tätigkeiten von TIBS als Bescheidmanager sind:

Ansprechpartner für UVP-Koordinator

Laufender Abgleich des Erfüllungsstatus, Berichtswesen an die Behörde, Unterstützung der Projektleitung bei der Durchführung von Behördeninformationsveranstaltungen.

Koordination von Aufsichten und Baubegleitungen

  • Verfolgung bzw. Steuerung des Informationsflusses zwischen Baubegleitungen und Aufsichten sowie zu Prüfgutachtern
  • Durchführung von periodischen Baustellen-Jour-Fixe
  • Qualitätssicherung der Befundung durch Baubegleitungen und Aufsichten (Richtigkeit der Sachverhalte bzgl. IST-Zustand auf den Baustellen) und gegebenenfalls Veranlassen der Richtigstellung von Befundungen
  • Koordinierung und Qualitätssicherung der Stellungnahmen und Dokumente von Baubegleitungen und Aufsichten
  • Qualitätssicherung der Stellungnahmen und Dokumente der Prüfgutachter
  • Klären bzw. Aufzeigen von allfälligem Handlungsbedarf und Veranlassung weiterer Schritte. Der Bescheidmanager ist dabei zentrale Anlaufstelle für die Baubegleitungen insbesondere bei allfälligen Forderungen oder Empfehlungen für die Bauausführung.

Die Qualitätssicherung der Unterlagen zielt primär auf die Schlüssigkeit und Vollständigkeit der Dokumente ab, damit diese die Anforderungen an Nachweisdokumente (für spätere Abnahmeprüfungen) erfüllen.

Qualitätssicherung beim Auflagenmanagement

Der Bescheidmanager unterstützt und berät die für die Erfüllung von behördlichen Nebenbestimmungen („Auflagen“) verantwortlichen Projektbeteiligten. Er stellt durch eine begleitende Qualitätssicherung der Nachweisdokumente sicher, dass diese die Anforderungen für die spätere Abnahmeprüfung erfüllen.

Der Bescheidmanager beurteilt abschließend, ob eine Auflage erfüllt ist und die zugehörigen Nachweisdokumente vorliegen.

Koordination bei Änderungsthemen

Bei ungeplanten Abweichungen im Rahmen der Ausführung koordiniert der Bescheid-manager den Informationsfluss zu Baubegleitungen und Aufsichten bzw. zum UVP-Koordinator und stimmt mit den Beteiligten die weitere Vorgehensweise ab (Beseitigung der Abweichung oder gegebenenfalls Start des Änderungsregimes).

Bei geplanten Änderungen unterstützt der Bescheidmanager bei der Entscheidungsfindung und Aufbereitung der dafür notwendigen Sachverhalte.

Prüfung von Rechnungen behördlicher Organe

Der Bescheidmanager prüft die Rechnungen der behördlichen Organe (Gebührennoten nach dem Gebührenanspruchsgesetz (GebAG)). Der Ablauf erfolgt in Abstimmung mit der Behörde und den in den beteiligten Organisationseinheiten festgelegten Prozessen.

Genehmigung von Änderungen UVP-pflichtiger Vorhaben

Im Zuge der Umsetzung/Errichtung von Vorhaben kann sich die Notwendigkeit zur Vornahme von Änderungen ergeben. Diese Änderung können geringfügiger Natur sein oder aber ein §18b-Verfahren gemäß UVP-G nach sich ziehen.

Gemäß §18b UVP-G sind Änderungen einer erteilten Genehmigung vor Zuständigkeits-übergang zulässig, wenn diese den Genehmigungsvoraussetzungen nicht widersprechen und Beteiligte die Gelegenheit hatten, ihre Interessen wahrzunehmen. Im Falle von Projektänderungen werden in Abhängigkeit von deren Ausmaß und der Auswirkungen folgende Leistungen von TIBS erbracht:

Projektänderungen gemäß §18b-UVP-G

  • Abstimmung und Festlegung des Untersuchungs- und Berichtsumfangs (Bauherr, Behörde, Rechtsberatung, Gutachter)
  • Koordination notwendiger Untersuchungen und Berichte für die Einreichung
  • Strategische Beratung und Risikoabwägung für die Entscheidungsträger
  • Vorschlag von Maßnahmen zu Vermeidung von nachteiligen Umweltauswirkungen
  • Qualitätssicherung (Schnittstellen, Durchgängigkeit)
  • Koordinationsfunktion im Rahmen des Genehmigungsverfahrens (Behandlung von Stellungnahmen, Koordination der Vervielfältigung der Unterlagen, Vorbereitung und Begleitung von Verhandlungen, etc.)

Geringfügige Projektänderungen

  • Prüfung der Projektänderung hinsichtlich ihrer Geringfügigkeit in Abstimmung mit dem UVE-Team und der Rechtsberatung des Bauherrn
  • Koordination von allenfalls erforderlichen Untersuchungen und Berichten zur geringfügigen Projektänderung
  • Abstimmung der geringfügigen Projektänderung mit den Sachverständigen der Behörde
  • Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen für die Abnahmeprüfung
  • Dokumentation im Berichtswesen

Behördliche Abnahme, Kollaudierung und Nachkontrolle

Die Tätigkeiten von TIBS umfassen:

  • Vorbereitung der Unterlagen für die Abnahmeprüfung (ggf. für Teilabnahmen)
  • Erstellung Einlagenverzeichnis, Planverzeichnis, etc.
  • Koordination der Übergabe der relevanten betrieblichen Dauerauflagen an die den späteren Betrieb verantwortenden Stellen
  • Koordination und Erarbeitung betriebsrelevanter Nachweisdokumente (bspw. vorläufige Betriebsordnung, Störfallkonzept, Konzeptfortsetzungen)
  • Koordination der erforderlichen Arbeiten zur Fertigstellungsanzeige
  • Zusammenstellungen zum Erfüllungsstand der Bescheidauflagen aus dem Genehmigungsbescheid inkl. Beschreibung der Art der Auflagenerfüllung
  • Erstellung der Kollaudierungsunterlagen in Form eines Gesamtberichtes inkl. Koordination der Erbringung aller erforderlichen Nachweise und Gutachten
  • Übersicht und Beschreibung geringfügiger Änderungen, Projektmodifikationen und Änderungsverfahren
  • Vorbereitung der Verhandlung und Teilnahme an Besprechungen mit behördlichen Vertretern
  • Ausschreibung und Vergabe externer Leistungen zu weiterführenden Monitoringerfordernissen
  • Laufende Ergänzung des Fertigstellungsoperates (ev. Nachbesserungen) bis Abnahmebescheid
  • Begleitung allfälliger weiterer Änderungsverfahren aus betrieblichen Erkenntnissen
  • Unterstützung bei Ausschreibung, Vergabe und Begleitung externer Leistungen zu Monitoring Erfordernissen in der Betriebsphase
  • Unterstützung des Bescheid Managements für Dauerauflagen bzw. betriebliche Auflagen aus dem Abnahmeverfahren in Abstimmung mit dem Betrieb
  • Behördenkontakte bis zur Abnahmeprüfung, Kollaudierung und Nachkontrolle

Bescheidkonformität

Zentrales Element eines sicheren Betriebs technischer Anlagen ist die Rechts- und Bescheidkonformität. Seitens TIBS werden zur Herstellung und Prüfung der Konformität folgende Leistungen erbracht:

  • Strukturierung und Archivierung aller anlagen- und berufsrechtlichen Bescheide
  • Zusammenfassende Übersicht über die bestehende Bescheidsituation auf Basis der zur Verfügung gestellten Unterlagen
  • Erfassung aller Auflagen aus den Bescheiden und thematische bzw. anlagentechnische Zuordnung
  • Überprüfung der Bescheidauflagen hinsichtlich deren Geltung und Erfüllung
  • Erarbeitung einer Liste wiederkehrender Verpflichtungen als Grundlage für den bescheidkonformen Betrieb und Erarbeitung von Vorschlägen für eine strukturierte Erfüllung

Projektmanagement

Seitens TIBS wird die beratende Unterstützungsleitung von Projektleitungen erbracht. Da TIBS diese Funktion als Dienstleister erbringt und nicht direkt in die Strukturen des Projektauftraggebers eingebunden ist, erfordert die Übernahme von Verantwortlichkeiten im Vorfeld eine detaillierte Abstimmung der Aufgaben, Befugnisse und Schnittstellen. Beratende Leistungen von TIBS im Rahmen des Projektmanagements sind:

  • Zuarbeit zur Sicherstellung und Verantwortung der Projektzielerreichung in technischer, budgetärer und terminlicher Hinsicht
  • Mitwirkung bei der Aufstellung und Verantwortung für das Projektbudget und die Ressourcenplanung
  • Übernahme von Führungsaufgaben und Koordination des Projektteams
  • Sicherstellung der Projektdokumentation
  • Unterstützung im Projektreporting
  • Einbindung der maßgeblichen Stellen im Projekt und im Projektumfeld
  • Empfehlung und ggfs. Vornahme steuernder Maßnahmen
  • Vorbereitung von Entscheidungen
  • Projektkommunikation
  • Mitwirkung im Projektabschluss inkl. Dokumentation oder Begleitung Projektübergabe

Projektorganisation

Kommunikation, Dokumentation sowie Informationsfluss stehen in engem Zusammenhang. Aufgrund der dynamischen Prozesse und wechselseitiger Abhängigkeiten von technischen Aspekten zu Umweltbeurteilung sowie Maßnahmenerfordernissen benötigt es ein koordiniertes Vorgehen zwischen den jeweiligen Verantwortlichen und Beteiligten.

Das Zusammenwirken zwischen behördlichen Forderungen der UVP-Gutachter, den Begutachtungen der Fachbeitragsersteller und deren Maßnahmenvorschläge, den Erkenntnissen aus weitergehenden Erhebungen, Beweissicherungen und vertiefter Planung (von Einreichung-, zu Ausschreibungs-, zu Ausführungsplanung) benötigt klare Vorgaben und Ablaufprozesse. Anhand eines von TIBS zu erarbeitenden Arbeitsprogramms (oder Pflichtenheft) sollten Zuständigkeiten und Abgrenzung bis zum Ende der jeweiligen Projektphase für alle extern beteiligten Auftragnehmern, insbesondere dem UVE-Team festgelegt werden.

Das Pflichtenheft erzielt in der Bauphase für alle Beteiligten eine klare Vorstellung der geplanten Kontrollen, Messungen und Berichtslegung. Es definiert den zeitlichen Rahmen, innerhalb dessen Daten und Informationen von und zu unterschiedlichen Projektbeteiligten zu übermitteln sind.

Aufgrund der vorgegebenen Komplexität enthält das Pflichtenheft mehrere Organigramme, in welchen die Agitatoren und deren wechselseitige Vernetzungen dargestellt wurden. Es entspricht somit einem Projekthandbuch für gegenständlich Dienstleistungen und enthält vertiefende Informationen zu Leistungen und wechselseitige Rechte und Pflichten sowie methodische Vorgehensweisen.


Qualitätssicherung der Technischen Planungen

Für die Erfüllung von behördlichen Auflagen bzw. aufgrund Forderungen der UVP-Gutachter sind weiterführende Technischen Planungen entsprechend anzupassen. Dabei bedarf es möglicherweise einer Unterstützung der Planungskoordination (Teilprojektleitung Bau) durch TIBS.

Durch eine begleitende Qualitätssicherung der technischen Einreichunterlagen soll bereits im Voraus sichergestellt werden, dass bekanntgegebene Anforderungen für die weitere Planungsphase bereits frühzeitig berücksichtigt werden können. Diese Leistungen erfolgen in enger Zusammenarbeit mit dem Projektteam.


Unterstützung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit / von Dialogprozessen

Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist eine immer wichtigere Anforderung im Rahmen der Genehmigung, Umsetzung sowie des Betriebes von Großbauvorhaben. TIBS unterstützt die Öffentlichkeitsarbeit und Dialogprozesse durch folgende Leistungen:

  • Aufbereitung technisch komplexer Information
  • Mitarbeit bei der Vorbereitung von öffentlichen Konsultationen, Anhörungen und Bürgerinformationsveranstaltungen
  • Teilnahme an Besprechungen, Workshops, Kleingruppengesprächen, Bürgerinformationsveranstaltungen etc. im Sinne des Projektwerbers
  • Zusammenfassendes Berichtswesen und Beratung für Beschwerdestellen in der Bauphase

QUALIFIKATION
KNOW HOW
ERFAHRUNG

Dipl.-Ing. René Schabhüttl, u(z)PM

Konsulent für Bauwesen

Kulturtechnik und Wasserbau

Umwelt- und Projektmanagement

360° STABSTELLE

  • Projektmanagement, Projektleitung
  • Koordinator in Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren nach UVP-G
  • Bau- und Auflagenmanagement, Bauaufsicht, Umwelttechnik
  • Konstruktiver Wasserbau, Siedlungswasserwirtschaft und Hochwasserschutz
  • Projektmanagement, Projektleitung
  • Koordinator in Umweltverträglichkeits-
    prüfungsverfahren nach UVP-G
  • Bau- und Auflagenmanagement, Bauaufsicht, Umwelttechnik
  • Konstruktiver Wasserbau, Siedlungswasserwirtschaft und Hochwasserschutz